langdock.com — 78/100 (Geringes Datenschutzrisiko)

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Langdock GmbH · langdock.com

Berichtsdetails

Geringes Datenschutzrisiko

Langdock ist eine datenschutzbewusste, in der EU ansässige KI-Plattform, die die Nutzung Ihrer Inhalte zum Training von KI-Modellen ausdrücklich verbietet und Daten in der EU speichert, obwohl sie sich auf einige US-Unterauftragsverarbeiter stützt und an einigen Stellen vage Aufbewahrungsfristen aufweist.

Die Datenschutzrichtlinie der Langdock GmbH ist gut strukturiert und DSGVO-konform (GDPR), mit starken Zusagen zum KI-Training und zur EU-Datenresidenz. Zu den wichtigsten Stärken gehören eine klare Rolle als Auftragsverarbeiter für Arbeitsbereichsinhalte, eine ausdrückliche Zusage zum Verzicht auf KI-Training und ein ernannter Datenschutzbeauftragter (DPO). Schwächen sind die Abhängigkeit von US-Anbietern (Microsoft, Google) mit nur allgemeinen Verweisen auf Schutzmaßnahmen, vage Aufbewahrungsfristen für mehrere Kategorien und eine Liste von Unterauftragsverarbeitern, auf die verwiesen wird, die aber nicht in den Richtlinientext selbst aufgenommen ist.

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Kategoriebewertung

Aufschlüsselung der Richtlinie nach zentralen Compliance-Bereichen. Gut = stark, mittel = gemischt, schlecht = bedenklich.

DatenminimierungGut

Für jeden Verarbeitungszweck werden spezifische Datenkategorien aufgelistet; Telemetriedaten werden ausdrücklich anonymisiert und aggregiert, und Zahlungsdaten werden an Stripe ausgelagert.

TransparenzGut

Für jede Verarbeitungstätigkeit wird die Rechtsgrundlage mit klaren Zweckbeschreibungen angegeben; die Liste der Unterauftragsverarbeiter ist jedoch in das Trust Center ausgelagert und nicht in die Richtlinie eingebettet.

Weitergabe an DritteMittel

Wichtige Unterauftragsverarbeiter wie Microsoft, Google und Stripe werden namentlich genannt, aber die vollständige Liste ist nur über einen externen Link verfügbar; eine Klausel zur Datenfreigabe bei Fusionen/Übernahmen ist weit gefasst.

Internationale ÜbermittlungenMittel

Bekennt sich als Regel zur EU-basierten Verarbeitung, erlaubt aber Drittlandübermittlungen „in seltenen Fällen“ mit Standard-Schutzmaßnahmen; die Nutzung von US-Cloud-Anbietern birgt ein inhärentes Übermittlungsrisiko, das nicht vollständig quantifiziert ist.

KI/Modell-TrainingGut

Stellt ausdrücklich fest: „Ihre Daten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet“ und dass Inhalte ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen im Rahmen der DPA (Data Processing Agreement) verarbeitet werden.

NutzerrechteGut

Alle Standard-DSGVO-Rechte werden mit klaren Beschreibungen und Kontakt-E-Mail aufgelistet, und die spezifische Aufsichtsbehörde (Berliner Datenschutzbeauftragte) wird namentlich genannt.

Wichtigste Befunde

Bemerkenswerte Klauseln, Probleme oder positive Praktiken (kritische zuerst)

Warnung

Liste der Unterauftragsverarbeiter ausgelagert und nicht im Richtlinientext

Die Richtlinie verweist auf eine Liste von Unterauftragsverarbeitern im Trust Center, nimmt diese aber nicht inline auf. Nutzer müssen extern navigieren, um zu sehen, wer ihre Daten verarbeitet. Die genannten Anbieter (Microsoft, Google, Stripe) haben ihren Sitz in den USA, was internationale Übermittlungen impliziert, die nicht einzeln detailliert werden.

Warnung

Vage Aufbewahrungsfristen für mehrere Datenkategorien

Während einige Aufbewahrungsfristen spezifisch sind (30 Tage nach Vertragsende für Nutzerkonten, 10 Jahre für Abrechnung, 6 Monate für Bewerbungen), verwenden andere vage Formulierungen wie „nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsmitteilungen“, ohne die Dauer anzugeben.

Warnung

Klausel zur Datenfreigabe bei Fusionen und Übernahmen ist weit gefasst

Abschnitt 3(b) erlaubt die Datenfreigabe an potenzielle oder tatsächliche Käufer und deren Berater in M&A-Szenarien, vorbehaltlich lediglich der Vertraulichkeitspflichten und Erforderlichkeit. Es werden keine spezifischen Schutzmaßnahmen wie vorherige Benachrichtigung oder Einwilligung erwähnt.

Info

Ausdrückliche Zusage zum Verzicht auf KI-Training

Abschnitt 2(g) stellt unmissverständlich klar, dass Nutzerinhalte (Chats, Projekte) nicht zum Training von KI-Modellen verwendet werden. Dies ist eine starke, datenschutzfreundliche Zusage, die ein zentrales Anliegen bei KI-Plattformen anspricht.

Info

Berechtigtes Interesse für Produkt-E-Mails an bestehende Nutzer verwendet

Abschnitt 2(e) nutzt berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO + § 7 Abs. 3 UWG), um registrierten Nutzern Produkt-Update-E-Mails zu senden, sofern diese nicht widersprechen. Dies ist ein weiches Opt-out-Verfahren anstelle einer ausdrücklichen Einwilligung, was nach deutschem Recht zulässig ist, aber weniger datenschutzfreundlich als ein Opt-in.

Info

Behauptungen zum nicht-personenbezogenen Charakter von Telemetriedaten sind ungeprüft

Abschnitt 2(g) behauptet, Telemetriedaten „ließen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu“ und „enthielten niemals personenbezogene Daten“, aber aggregierte Nutzungsstatistiken und an Sitzungen gebundene Fehlermeldungen könnten potenziell eine Re-Identifizierung ermöglichen, insbesondere bei kleinen Arbeitsbereichen.

Info

Automatisierte Entscheidungsfindung mit Schutzmaßnahme zur menschlichen Überprüfung

Abschnitt 5 räumt ein, dass die Bot/Spam-Erkennung automatisierte Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO mit erheblicher Auswirkung darstellen kann, bietet jedoch einen klaren Mechanismus zur menschlichen Überprüfung über support@langdock.com. Dies ist eine gut gehandhabte Offenlegung.

Fazit für Nutzer

Ihre Chat- und Workflow-Inhalte auf Langdock werden NICHT zum Training von KI-Modellen verwendet, und Ihr Arbeitgeber (nicht Langdock) kontrolliert diese Daten. Einige Ihrer Konto- und Abrechnungsdaten fließen jedoch an US-basierte Unterauftragsverarbeiter wie Microsoft und Google.

Compliance-Posture

Starke DSGVO-Konformitätsposition mit ernanntem Datenschutzbeauftragtem, ISO 27001- und SOC 2 Typ II-Zertifizierungen sowie klaren Rechtsgrundlagenangaben für jede Verarbeitungstätigkeit. Geringfügige Lücken bei der Transparenz von Unterauftragsverarbeitern und der Spezifität der Aufbewahrungsfristen.

EU-Übermittlungen

Daten werden im Allgemeinen in der EU verarbeitet, aber Übermittlungen in Drittstaaten können „in seltenen Fällen“ unter Verwendung von SCC (Standard Contractual Clauses), Angemessenheitsbeschlüssen oder dem EU-U.S. Data Privacy Framework erfolgen. Die Nutzung von Microsoft und Google als Unterauftragsverarbeiter beinhaltet wahrscheinlich einige US-Übermittlungen, die nicht vollständig detailliert sind.

Erkannte Signale

Konkrete Datenpunkte und Praktiken im Text identifiziert

Erhobene Daten
Vor- und NachnameE-Mail-AdresseMobiltelefonnummerFirmennameBerufsbezeichnungProfilbildIP-AdresseAuthentifizierungsdaten (SSO)AdressdatenZahlungsdaten (über Stripe)Abrechnungs- und AbonnementdatenServer-ProtokolldateienKommunikationsinhalteBewerbungsunterlagenBankverbindung (Partnerprogramm)
Verarbeitungszwecke
Website-Betrieb und SicherheitNutzerkontoverwaltung und AuthentifizierungBetrugs- und MissbrauchspräventionKundensupport und AnfragenbearbeitungAbrechnung und ZahlungsabwicklungNewsletter und ProduktkommunikationTelefon-/Video-/Webinar-KommunikationPlattform-Telemetrie und FehlererkennungVerwaltung des PartnerprogrammsSocial-Media-KommunikationBearbeitung von BewerbungenAutomatisierte Bot/Spam-Erkennung
Weitergabe an Dritte
Unterauftragsverarbeiter extern im Trust Center aufgelistetMicrosoft (Cloud/Infrastruktur)Google (E-Mail/Kommunikation)Stripe (Zahlungsabwicklung)Externe Berater (Anwälte, Steuerberater)Potenzielle/tatsächliche Käufer in M&A-SzenarienRegierung/Strafverfolgungsbehörden bei gesetzlicher Anforderung
Internationale Übermittlungen
EU-basierte Verarbeitung als StandardDrittlandübermittlungen in seltenen FällenSchutzmaßnahmen: Angemessenheitsbeschlüsse, EU-U.S. Data Privacy Framework, StandardvertragsklauselnUS-basierte Unterauftragsverarbeiter (Microsoft, Google, Stripe) erhalten wahrscheinlich Daten
KI / Modelltraining
Ausdrückliche Erklärung: Nutzerinhalte werden NICHT für das KI-Modell-Training verwendetInhalte werden ausschließlich zur Erbringung vertraglicher Dienstleistungen verarbeitetAndere Nutzung unter DPA (Data Processing Agreement) untersagt

Textbelege

Direkte Zitate aus der Richtlinie, die diese Befunde stützen

Your data is not used for training AI models.

As a general rule, we process personal data on servers within the European Union. In rare cases, particularly when services are not available in the EU or when you are located outside the EU and contact us, data may be transferred to 'third countries' outside the EU or the European Economic Area.

We delete your user account and associated data upon request or no later than within 30 days after termination of the contractual relationship, unless statutory retention obligations apply.

The processors used in the Langdock platform can be found in our list of sub-processors in our Trust Center.

In the context of a merger, acquisition, or sale, data may also be shared with the prospective or actual acquirer and their advisors. Such disclosure occurs only to the extent necessary and subject to confidentiality obligations.

Fehlend oder unklar

  • Vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Übermittlungsmechanismen für jeden
  • Spezifische Aufbewahrungsfristen für Support-Kommunikation und Social-Media-Daten
  • Details zu welchen Drittlandübermittlungen tatsächlich erfolgen und mit welchen Anbietern
  • Cookie-Kategorien und spezifische verwendete Cookies
  • Verfahren zur Datenverletzungsbenachrichtigung
  • DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung) - Referenzen
  • Spezifische Details zu verwendeten Verschlüsselungsstandards

Fragen zum Nachfragen

  • Welche Unterauftragsverarbeiter verarbeiten Daten außerhalb der EU und welche spezifischen Übermittlungsmechanismen (SCC, DPF-Zertifizierung) sind für jeden vorhanden?
  • Wie lauten die genauen Aufbewahrungsfristen für Support-Kommunikation, Social-Media-Nachrichten und Telemetriedaten?
  • Wie werden Telemetriedaten anonymisiert und wurde eine Re-Identifizierungsrisikobewertung durchgeführt, insbesondere für kleine Arbeitsbereiche?
  • Werden die Betroffenen im Falle einer M&A-Transaktion benachrichtigt, bevor ihre Daten an den Käufer weitergegeben werden?
  • Welche spezifischen Cookies und Tracking-Technologien werden derzeit auf der Website zusätzlich zu den technisch erforderlichen eingesetzt?
  • Wie schnell reagiert Langdock auf Anfragen zu Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Portabilität) und gibt es einen automatisierten Self-Service-Mechanismus?
Diese Analyse wird von KI erstellt und ist keine Rechtsberatung. Konsultiere für Compliance-Entscheidungen immer eine qualifizierte Rechtsfachkraft.

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