pcloud.com — 65/100 (Mittleres Datenschutzrisiko)

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Berichtsdetails

Mittleres Datenschutzrisiko

pCloud lässt Sie die Speicherung in der EU oder den USA wählen, teilt jedoch weiterhin umfangreiche persönliche und Nutzungsdaten mit vielen Parteien und es fehlen klare Grenzen für KI-Training oder Schutzmaßnahmen bei US-Übertragungen.

Die Richtlinie ist recht transparent hinsichtlich der erhobenen Datenkategorien und der eingeräumten Rechte, erlaubt jedoch eine weitreichende Verarbeitung für berechtigte Interessen, eine umfangreiche Weitergabe an Dritte und Übermittlungen in die Vereinigten Staaten, ohne Angemessenheitsgarantien oder Standardvertragsklauseln (SCCs) zu detaillieren. Es gibt keine ausdrückliche Klausel, die die Nutzung personenbezogener Daten für das Training von KI-Modellen einschränkt, und die Aufbewahrungsfristen sind vage.

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Kategoriebewertung

Aufschlüsselung der Richtlinie nach zentralen Compliance-Bereichen. Gut = stark, mittel = gemischt, schlecht = bedenklich.

DatenminimierungMittel

Erfasst umfangreiche Geräte-, Nutzungs- und Kontaktlistendaten auch von Gastnutzern, ohne klare Beschränkung auf das zwingend Notwendige.

TransparenzGut

Bietet detaillierte Listen zu Datenkategorien, Zwecken und Nutzerrechten, obwohl einige Klauseln vage sind (z. B. „berechtigte Interessen“).

Weitergabe an DritteMittel

Teilt Daten mit Zahlungsabwicklern, Werbe-/Analyseunternehmen und vielen anderen Parteien; eine spezifische Verarbeiterliste fehlt.

Internationale ÜbermittlungenSchlecht

Erlaubt Übermittlungen in die USA basierend auf der Nutzerauswahl, beschreibt jedoch keine Angemessenheitsmechanismen oder vertraglichen Schutzmaßnahmen.

KI/ModelltrainingSchlecht

Keine ausdrückliche Erklärung, ob personenbezogene Daten für das Training von KI-Modellen verwendet werden, oder ein Opt-out-Mechanismus.

NutzerrechteGut

Skizziert klar Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch und stellt Kontaktdaten zur Verfügung.

Wichtigste Befunde

Bemerkenswerte Klauseln, Probleme oder positive Praktiken (kritische zuerst)

Kritisch

Unzureichende Schutzmaßnahmen für US-Übermittlungen

Abschnitt 8 besagt, dass Nutzer Daten in den USA speichern können, was Übermittlungen auslöst, enthält jedoch keinen Verweis auf Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules (BCRs) oder Angemessenheitsbeschlüsse, wodurch die Rechtsgrundlage unklar bleibt.

Warnung

Umfangreiche Erhebung technischer und verhaltensbezogener Daten

Die Richtlinie listet IP-Adresse, Browserversion, Betriebssystem, Gerätekennungen, Navigationspfade und „Verhalten“ als für registrierte und Gastnutzer erhobene Daten auf, obwohl behauptet wird, die Daten seien „anonym“. Dies kann das für den Kernspeicherdienst Notwendige überschreiten.

Warnung

Fehlende ausdrückliche KI/Modell-Trainingsbeschränkung

Die Richtlinie erwähnt die Verwendung personenbezogener Daten, um „bestimmte Dienste oder Website-Erlebnisse anzupassen“ und für „zielgerichtete Angebote auf Websites Dritter“, gibt jedoch nicht an, ob Daten für das Training von Modellen des maschinellen Lernens verwendet werden, und bietet kein Opt-out an.

Warnung

Vage Aufbewahrungsfristen

Abschnitt 3 besagt, dass Daten für den „kürzestmöglichen“ Zeitraum aufbewahrt werden, sie aber auch für „berechtigte kommerzielle Interessen“ länger gespeichert werden können, ohne Fristen anzugeben, was die Einhaltung des Speicherbegrenzungsprinzips der DSGVO unsicher macht.

Warnung

Umfang der Weitergabe an Dritte ohne Verarbeiterliste

Abschnitt 5 listet viele Empfängerkategorien auf (Zahlungsanbieter, Werbung, Analysen, potenzielle Käufer), veröffentlicht jedoch keine konkrete Unterauftragsverarbeiterliste oder die geltenden vertraglichen Schutzmaßnahmen.

Fazit für Nutzer

Sie können Ihr Konto löschen, aber Ihre Daten können bis zu 30 Tage nach der Löschung aufbewahrt und für „berechtigte Interessen“ möglicherweise länger gespeichert werden.

Compliance-Posture

Gemischt – die Richtlinie erfüllt viele DSGVO-Offenlegungspflichten, lässt jedoch bei der Datenminimierung, den Übertragungssicherungen und KI-spezifischen Kontrollen zu wünschen übrig.

EU-Übermittlungen

Die vom Nutzer kontrollierte Regionswahl ist ein positiver Schritt, jedoch erklärt die Richtlinie nicht die Rechtsgrundlage (z. B. SCCs, BCRs) für Übermittlungen in die USA, noch geht sie auf die Auswirkungen der US-Überwachungsgesetze ein.

Erkannte Signale

Konkrete Datenpunkte und Praktiken im Text identifiziert

Erhobene Daten
E-Mail-AdresseIP-AdresseBrowser- und BetriebssysteminformationenNutzungsdaten (besuchte Seiten, Besuchsdauer, Navigationspfade)Zahlungsinformationen (letzte vier Ziffern der Karte, Land, Postleitzahl)Kontaktliste (falls importiert)Dateimetadaten
Verarbeitungszwecke
ZahlungsabwicklungAuthentifizierung und KontoverwaltungKommunikation mit dem NutzerAnalyse und Verbesserung des DienstesBetrugserkennung und -präventionMarketing und zielgerichtete Angebote (mit Zustimmung)Bereitstellung personalisierter Dienste auf Websites Dritter
Weitergabe an Dritte
ZahlungsanbieterWerbe- und AnalyseunternehmenGesetzliche und staatliche BehördenGeschäftspartner und potenzielle KäuferAuftragsverarbeiter für Überwachungs- und Leistungsdienste
Internationale Übermittlungen
Speicheroption in den USA (Dallas, Texas)Speicheroption in der EU (Luxemburg)Kein expliziter Übermittlungsmechanismus (z. B. SCC, BCR) erwähnt
KI / Modelltraining
Nutzung der Daten, um „bestimmte Dienste oder Website-Erlebnisse anzupassen“Nutzung der Daten, um „personalisierte Dienste, die von pCloud auf Websites und Online-Diensten Dritter angeboten werden, bereitzustellen“

Textbelege

Direkte Zitate aus der Richtlinie, die diese Befunde stützen

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Fehlend oder unklar

  • Keine ausdrücklichen Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse für US-Übermittlungen
  • Keine detaillierte Unterauftragsverarbeiterliste oder vertragliche Schutzmaßnahmen offengelegt
  • Keine klare Aussage, ob personenbezogene Daten für das Training von KI- oder Modellen des maschinellen Lernens verwendet werden, noch ein Opt-out-Mechanismus
  • Keine spezifischen Aufbewahrungsfristen für jede Datenkategorie

Fragen zum Nachfragen

  • Auf welchen Rechtsmechanismus (z. B. SCCs, BCRs) stützen Sie sich für Übermittlungen personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten?
  • Können Sie eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter und die vertraglichen Schutzmaßnahmen, die Sie mit diesen haben, bereitstellen?
  • Verwenden Sie personenbezogene Daten für das Training von KI- oder Modellen des maschinellen Lernens, und wenn ja, können Nutzer dies ablehnen (Opt-out)?
  • Wie lauten die genauen Aufbewahrungsfristen für jede Kategorie personenbezogener Daten, insbesondere für Daten, die unter „berechtigten Interessen“ aufbewahrt werden?
  • Wie stellen Sie sicher, dass die mit Werbe- und Analysepartnern geteilten Daten pseudonymisiert bleiben und keine Re-Identifizierung ermöglichen?
Diese Analyse wird von KI erstellt und ist keine Rechtsberatung. Konsultiere für Compliance-Entscheidungen immer eine qualifizierte Rechtsfachkraft.

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