bestalternatives.eu — 65/100 (Mittleres Datenschutzrisiko)

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Best European Alternatives · bestalternatives.eu

Berichtsdetails

Mittleres Datenschutzrisiko

Best European Alternatives minimiert Daten genuinely und verzichtet auf Cookies, nutzt jedoch US-basierte Auftragsverarbeiter ohne Nennung von Übertragungssicherungsmaßnahmen und lässt wesentliche DSGVO-Rechte und rechtliche Details aus.

Diese Datenschutzerklärung gehört zu einem kleinen Verzeichnis für europäische Alternativen, das eine starke Datenminimierung praktiziert — keine Cookies, nur anonymisierte Analysen und begrenzte freiwillige Produkteinreichungen. Es gibt jedoch deutliche Compliance-Lücken: Sowohl Vercel als auch Supabase sind US-basierte Auftragsverarbeiter ohne Erwähnung von Übertragungssicherungsmaßnahmen (SCCs, Angemessenheitsbeschlüsse), Supabase fehlt in der Offenlegung der Drittanbieter, es wird keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung angegeben, es gibt keine Aufbewahrungsfristen und mehrere DSGVO-Rechte (Portabilität, Einschränkung, Beschwerde, automatisierte Entscheidungsfindung) fehlen. Die Behauptung der Richtlinie, dass 'die meisten DSGVO-Rechte nur eingeschränkt anwendbar sind', ist eine fragwürdige Formulierung, die Nutzer in die Irre führen könnte.

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Kategoriebewertung

Aufschlüsselung der Richtlinie nach zentralen Compliance-Bereichen. Gut = stark, mittel = gemischt, schlecht = bedenklich.

DatenminimierungGut

Keine Cookies, nur anonymisierte Analysen und Produkteinreichungen sind freiwillig mit begrenzten Feldern — genuinely minimale Erhebung.

TransparenzMittel

Klar bei Analysen und Cookies, lässt aber Supabase aus der Drittanbieterliste, gibt keine Rechtsgrundlage an, keine Aufbewahrungsfristen und keine Übertragungssicherungsmaßnahmen.

Weitergabe an DritteMittel

Nur zwei Auftragsverarbeiter, aber Supabase ist im Sicherheitsbereich versteckt statt in der Liste der Drittanbieterdienste offengelegt; Vercels globales CDN wirft Übermittlungsbedenken auf.

Internationale ÜbermittlungenSchlecht

Vercel CDN erstreckt sich über 51 Länder und sowohl Vercel als auch Supabase sind US-basiert ohne jegliche Erwähnung von SCCs, Angemessenheitsbeschlüssen oder einem anderen Übermittlungsmechanismus.

KI/ModelltrainingMittel

Die Richtlinie schweigt vollständig zum Thema KI/Modelltraining — kein ausdrückliches Verbot oder keine Erlaubnis erwähnt, obwohl bei minimalen Daten unwahrscheinlich.

NutzerrechteMittel

Listet Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch auf, lässt aber Portabilität, Einschränkung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und automatisierte Entscheidungsfindung aus; bestreitet die Anwendbarkeit von Rechten.

Wichtigste Befunde

Bemerkenswerte Klauseln, Probleme oder positive Praktiken (kritische zuerst)

Kritisch

Keine internationalen Übertragungssicherungsmaßnahmen dokumentiert

Vercel (US-basiert) hostet die Website und stellt Analysen über ein CDN bereit, das 51 Länder umfasst. Supabase (US-basiert) ist der Datenbankanbieter. Die Richtlinie erwähnt keine Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschlüsse oder andere Schutzmaßnahmen nach Kapitel V DSGVO. Die einzige Anerkennung ist ein vager Plan, 'bald zu einer vollständig europäischen Lösung zu wechseln'.

Warnung

Supabase fehlt in der Offenlegung der Drittanbieterdienste

Supabase wird nur im Abschnitt Datensicherheit als 'Datenbankanbieter' erwähnt, fehlt aber auffällig im Abschnitt Drittanbieterdienste, der nur Vercel auflistet. Dies ist eine unvollständige Offenlegung von Auftragsverarbeitern nach Artikel 13 Abs. 1 Buchst. e DSGVO.

Warnung

Unvollständige Auflistung der DSGVO-Rechte

Der Rechte-Abschnitt listet nur Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch auf. Er lässt das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18), das Recht, nicht einer automatisierten Entscheidungsfindung unterworfen zu werden (Artikel 22), und das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77) aus. Die Formulierung, dass 'die meisten DSGVO-Rechte nur eingeschränkt anwendbar sind', ist irreführend — Verantwortliche können Rechte nicht einseitig für unanwendbar erklären.

Warnung

Keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung angegeben

Die Richtlinie gibt nie die Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO für eine Verarbeitungsaktivität an — weder Einwilligung, berechtigtes Interesse, Vertrag noch anderweitig. Dies ist eine Kernanforderung an Transparenz nach den Artikeln 13 Abs. 1 Buchst. c und 14 Abs. 1 Buchst. c.

Info

Keine Datenaufbewahrungsfristen angegeben

Die Richtlinie gibt nicht an, wie lange Daten zu Produkteinreichungen aufbewahrt werden. Artikel 13 Abs. 2 Buchst. a verlangt die Angabe der Frist, für die die Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien zur Bestimmung dieser Frist.

Info

Identität des Verantwortlichen unklar

Die Richtlinie verwendet durchgehend 'Ich/Mein' und identifiziert den Verantwortlichen nur als 'Best European Alternatives (BEA)' — es werden kein Name der juristischen Person, Registrierungsdetails oder Adresse angegeben, was die Überprüfung der Identität des Verantwortlichen gemäß Artikel 13 Abs. 1 Buchst. a erschwert.

Fazit für Nutzer

Ihre Surfdaten sind hier weitgehend anonym und es gibt keine Cookies, was großartig ist. Wenn Sie jedoch ein Produkt einreichen, fließen Ihre Einreichungsdaten wahrscheinlich ohne klar dokumentierte rechtliche Schutzmaßnahmen zu US-Servern, und Sie erfahren nicht, wie lange sie aufbewahrt werden.

Compliance-Posture

Der Verantwortliche zeigt datenschutzfreundliche Absichten, genügt jedoch nicht mehreren DSGVO-Anforderungen an Transparenz und Rechenschaftspflicht — insbesondere bei internationalen Übermittlungen, vollständiger Drittanbieter-Offenlegung, Rechtsgrundlage, Aufbewahrung und dem vollständigen Set an Betroffenenrechten.

EU-Übermittlungen

Sowohl Vercel (Hosting/Analytics) als auch Supabase (Datenbank) sind US-basierte Unternehmen. Vercels CDN erstreckt sich über 51 Länder. Die Richtlinie erwähnt keine Übertragungssicherungsmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschlüsse oder ergänzende Maßnahmen. Der Verantwortliche gibt an, eine europäische Lösung anstreben zu wollen, hat dies jedoch noch nicht getan. Dies ist eine erhebliche Lücke nach Kapitel V DSGVO.

Erkannte Signale

Konkrete Datenpunkte und Praktiken im Text identifiziert

Erhobene Daten
SeitenaufrufeBesucherzahlenGeografische Region (Länderebene)GerätetypBrowser-InformationenVerweisquellenProduktnameProduktbeschreibungWebsite-URLUnternehmensstandortKategorieinformationen
Verarbeitungszwecke
Website-Analyse (anonymisiert)Überprüfung von Produkteinreichungen und Verzeichniseintrag
Weitergabe an Dritte
Vercel — Hosting und AnalysenSupabase — Datenbank (nur im Sicherheitsbereich offengelegt)
Internationale Übermittlungen
Vercel CDN operiert in 51 Ländern, einschließlich Nicht-EWR-JurisdiktionenSowohl Vercel als auch Supabase sind US-basierte UnternehmenKeine SCCs oder Übertragungssicherungsmaßnahmen erwähntVerantwortlicher gibt an, zu einer europäischen Lösung wechseln zu wollen, hat dies aber noch nicht getan
KI / Modelltraining
Die Richtlinie schweigt vollständig zu KI oder Modelltraining — keine Erwähnung whatsoever

Textbelege

Direkte Zitate aus der Richtlinie, die diese Befunde stützen

Vercel — Hosting and anonymized analytics (global CDN has 126 Points of Presence in 94 cities across 51 countries.) - I'm planning to moving this to a fully European based solution soon.

My infrastructure uses HTTPS encryption, and my database provider (Supabase) implements industry-standard security practices.

As I collect minimal data, most GDPR rights have limited applicability.

No personally identifiable information is collected through analytics.

I do not use cookies. My website functions without storing any cookies on your device.

Fehlend oder unklar

  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung nach Artikel 6 DSGVO
  • Datenaufbewahrungsfristen für Produkteinreichungen
  • Standardvertragsklauseln oder andere Übermittlungsmechanismen für US-basierte Auftragsverarbeiter
  • Vollständige Liste der DSGVO-Betroffenenrechte (Portabilität, Einschränkung, Beschwerde, automatisierte Entscheidungsfindung)
  • Rechtliche Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen (über E-Mail hinaus)
  • Verfahren zur Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen
  • Supabase als Drittanbieter-Auftragsverarbeiter aufgeführt
  • Informationen über die Buy Me a Coffee-Integration und etwaige Datenflüsse zu diesem Dienst

Fragen zum Nachfragen

  • Welche spezifischen Übertragungssicherungsmaßnahmen (SCCs, Angemessenheitsbeschlüsse, ergänzende Maßnahmen) gelten für die von Vercel und Supabase, beides US-basierte Unternehmen, verarbeiteten Daten?
  • Warum wird Supabase nicht zusammen mit Vercel im Abschnitt Drittanbieterdienste aufgeführt und welche Daten verarbeitet es genau?
  • Wie lautet die Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO für die Verarbeitung von Daten zu Produkteinreichungen — Einwilligung, berechtigtes Interesse oder etwas anderes?
  • Wie lange werden Daten zu Produkteinreichungen in der Supabase-Datenbank aufbewahrt und wie sieht der Löschprozess aus?
  • Können Sie den vollständigen rechtlichen Namen und die Adresse des Verantwortlichen angeben, nicht nur den Markennamen 'Best European Alternatives'?
  • Beinhaltet die Buy Me a Coffee-Integration personenbezogene Datenflüsse und wenn ja, warum wird dies in der Datenschutzerklärung nicht angesprochen?
Diese Analyse wird von KI erstellt und ist keine Rechtsberatung. Konsultiere für Compliance-Entscheidungen immer eine qualifizierte Rechtsfachkraft.

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