tella.com — 55/100 (Mittleres Datenschutzrisiko)

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Tella HQ Inc. · tella.com

Berichtsdetails

Mittleres Datenschutzrisiko

Tella erfasst sensible Videodaten und teilt diese mit zahlreichen US-amerikanischen KI- und Analyseanbietern, ohne klar anzugeben, ob Ihre Daten deren Modelle trainieren, was es für EU-Nutzer zu einem gemischten Ergebnis macht.

Die Richtlinie ist relativ transparent in Bezug auf Datenkategorien und Rechtsgrundlagen und identifiziert Videoaufzeichnungen korrekt als besondere Datenkategorien, die eine ausdrückliche Einwilligung erfordern. Sie weist jedoch erhebliche Lücken bei KI-Unterauftragsverarbeitern auf, verwendet widersprüchliche Formulierungen zum Profiling und enthält eine umfangreiche Liste von US-amerikanischen Drittanbietern, die EU-Benutzerdaten einschließlich biometrischer und videoinhaltlicher Daten erhalten. Obwohl Standardvertragsklauseln für internationale Übermittlungen erwähnt werden, ist das Ausmaß der Datenfreigabe an KI-Unternehmen ohne ausdrückliche Opt-out-Möglichkeiten für das Modelltraining ein großes Problem.

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QuelleURL

Kategoriebewertung

Aufschlüsselung der Richtlinie nach zentralen Compliance-Bereichen. Gut = stark, mittel = gemischt, schlecht = bedenklich.

DatenminimierungMittel

Erfasst notwendige Konto- und Supportdaten, aber die Weite des Analytics-Trackings und das Senden von Videoinhalten an mehrere KI-Anbieter sprengen die Grenzen der Minimierung.

TransparenzMittel

Die Richtlinie listet Zwecke und Rechtsgrundlagen klar auf, verwendet jedoch verwirrende Terminologie in Bezug auf Profiling und lässt völlig offen, ob KI-Anbieter Daten für das Modelltraining nutzen.

Weitergabe an DritteSchlecht

Eine außergewöhnlich lange Liste von Unterauftragsverarbeitern, überwiegend mit Sitz in den USA, verarbeitet Benutzerdaten, einschließlich hochsensibler Videoinhalte, die von KI-Unternehmen analysiert werden.

Internationale ÜbermittlungenSchlecht

Daten werden in den USA gespeichert und mit über 20 US-amerikanischen Unterauftragsverarbeitern geteilt; obwohl Standardvertragsklauseln erwähnt werden, ist das Ausmaß der US-Übermittlungen für besondere Datenkategorien besorgniserregend.

KI/ModelltrainingSchlecht

Die Richtlinie schweigt völlig dazu, ob Benutzerdaten (insbesondere Video-Transkripte und -Zusammenfassungen) zum Training von KI-Modellen Dritter verwendet werden, was eine kritische Lücke darstellt.

BenutzerrechteGut

DSGVO (GDPR)-Rechte sind mit spezifischen Erklärungen klar aufgelistet, Kontaktdaten werden bereitgestellt, und das Antwortfenster entspricht der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Wichtigste Befunde

Bemerkenswerte Klauseln, Probleme oder positive Praktiken (kritische zuerst)

Kritisch

Unklarheit bei KI-Unterauftragsverarbeitern bezüglich Modelltrainings

Die Richtlinie listet mehrere KI-Anbieter (Anthropic, OpenAI, AssemblyAI) für die Analyse, Zusammenfassung und Transkription von Videoinhalten auf, gibt jedoch nicht ausdrücklich an, ob diese Drittanbieter die Eingabedaten zum Training ihrer eigenen KI-Modelle verwenden. Dies ist ein großes Warnsignal unter dem DSGVO-Prinzip der Zweckbindung und Datenminimierung, insbesondere für besondere Datenkategorien.

Warnung

Widersprüchliche Profiling-Behauptungen

Abschnitt 3.5 listet ausdrücklich "Profiling für unsere Forschung, Entwicklung und Verbesserung unserer Dienste" als Zweck auf Basis des berechtigten Interesses auf, während Abschnitt 5 behauptet: "Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten nicht für automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling im Sinne von Artikel 22 der DSGVO." Dies führt zu Verwirrung darüber, welche Art von Profiling tatsächlich stattfindet und ob es über Artikel 22 hinausgeht.

Warnung

Umfangreiche US-Übermittlungen von besonderen Datenkategorien

Die überwiegende Mehrheit der Unterauftragsverarbeiter hat ihren Sitz in den Vereinigten Staaten, was bedeutet, dass EU-Benutzerdaten, einschließlich besonderer Videodaten, in großem Umfang aus dem EWR übermittelt werden. Obwohl Standardvertragsklauseln erwähnt werden, stellen das Volumen und die Art dieser Übermittlungen angesichts der US-amerikanischen Überwachungslandschaft erhebliche Datenschutzrisiken dar.

Info

Umgang mit besonderen Datenkategorien

Die Richtlinie identifiziert Videoaufzeichnungen (Gesichtsbild, Stimme) korrekt als besondere Datenkategorien und stützt sich bei Verbraucherkonten auf die ausdrückliche Einwilligung (Artikel 9 DSGVO), was angemessen ist, aber eine strikte Überprüfung erfordert, dass die Einwilligung vor Beginn der Verarbeitung echt eingeholt wurde.

Fazit für Nutzer

Ihre Videoaufzeichnungen, einschließlich Ihres Gesichts und Ihrer Stimme, werden von Tella verarbeitet und an US-amerikanische KI-Unternehmen wie OpenAI und Anthropic zur Transkription und Zusammenfassung gesendet. Es ist unklar, ob diese KI-Unternehmen Ihre Videos nutzen, um ihre Modelle zu trainieren.

Compliance-Posture

mixed

EU-Übermittlungen

poor

Erkannte Signale

Konkrete Datenpunkte und Praktiken im Text identifiziert

Erhobene Daten
Vor- und NachnamePasswortFotoE-Mail-AdresseGoogle-Konto-TokenAbonnementdatenBrowsertypBetriebssystemKlickverhaltenNutzerverhaltenSprachpräferenzenZeitzoneIP-AdresseVerweisquelleE-Mail-Adressen der EmpfängerGesichtsbildStimmeVideoaufzeichnungsdaten
Verarbeitungszwecke
KontoverwaltungGesicherte Online-UmgebungBereitstellung von SupportErstellung analytischer Berichte zur DienstverbesserungProfiling für Forschung und EntwicklungVertriebs- und AbonnementverwaltungErmöglichung der VideofreigabeDirektmarketing-KommunikationBereitstellung von Videoaufzeichnungsdiensten
Weitergabe an Dritte
KI-AnbieterCloud-InfrastrukturAnalyseanbieterZahlungsabwicklerMarketing-ToolsKundensupport-Tools
Internationale Übermittlungen
Vereinigte StaatenAustralienVereinigtes KönigreichDeutschlandNiederlandeStandardvertragsklauseln
KI / Modelltraining
schweigend

Textbelege

Direkte Zitate aus der Richtlinie, die diese Befunde stützen

Anthropic (Anthropic PBC) Location: United States Purpose: To analyse and summarise video content created with Tella.

3.5. Website analytics data... Purpose: Profiling for our research, development and improvement of our Services. Legal basis: Necessary for the purpose of our legitimate interests...

We do not use your personal data for automated decision-making or profiling within the meaning of Article 22 of the GDPR.

If we share your personal data in accordance with this Tella Privacy Policy within group, or with a third party located outside the European Economic Area, we ensure where required that appropriate safeguards are in place... particularly by signing the Standard Contractual Clauses

Fehlend oder unklar

  • Opt-out für KI-Modelltraining
  • Zusammenfassung der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
  • Details zur Cookie-Einwilligung
  • Anonymisierungs- oder Pseudonymisierungsstrategien für Analysen

Fragen zum Nachfragen

  • Verbieten Ihre Vereinbarungen mit KI-Unterauftragsverarbeitern wie OpenAI und Anthropic ausdrücklich die Nutzung von Tella-Kundendaten zum Training ihrer Basismodelle?
  • Welche spezifischen Profilingsaktivitäten finden unter Abschnitt 3.5 statt und wie unterscheiden sie sich von dem in Abschnitt 5 bestrittenen Profiling nach Artikel 22?
  • Wie genau wird die ausdrückliche Einwilligung von Verbrauchern eingeholt, bevor ihr Gesichtsbild und ihre Stimme (besondere Datenkategorien) in Videoaufzeichnungen verarbeitet und an Dritte gesendet werden?
  • Wurden Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) für die Verarbeitung von besonderen Videodaten und deren Übermittlung an US-amerikanische KI-Anbieter durchgeführt?
Diese Analyse wird von KI erstellt und ist keine Rechtsberatung. Konsultiere für Compliance-Entscheidungen immer eine qualifizierte Rechtsfachkraft.

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