proton.me — 88/100 (Geringes Datenschutzrisiko)
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Proton AG · proton.me
Berichtsdetails
Geringes DatenschutzrisikoProton bietet standardmäßig starke Privatsphäre mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, minimaler Datenerhebung und ohne Werbetracking, obwohl einige Nutzerdaten an US-amerikanische Auftragsverarbeiter für Support und Zahlungen weitergegeben werden.
Die Datenschutzrichtlinie von Proton zeigt ein starkes Engagement für Datenminimierung und Nutzerdatenschutz, das durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Schweizer Rechtsprechung verankert ist. Die Richtlinie ist transparent bezüglich ihrer begrenzten Datenerhebung und verbietet ausdrücklich die Nutzung von Nutzerinhalten für das KI-Training. Es gibt jedoch nennenswerte Ausnahmen hinsichtlich der IP-Protokollierung zur Missbrauchsverhinderung, und mehrere Drittanbieter-Auftragsverarbeiter operieren außerhalb der EU/des EWR (insbesondere in den USA, Taiwan und Mazedonien), die sich für den rechtlichen Schutz auf Standardvertragsklauseln stützen. Der Richtlinie fehlt es auch an Genauigkeit bei den Aufbewahrungsfristen für temporäre Protokolle.
Kategoriebewertung
Aufschlüsselung der Richtlinie nach zentralen Compliance-Bereichen. Gut = stark, mittel = gemischt, schlecht = bedenklich.
Proton erfordert keine persönlichen Informationen für die Kontoerstellung, verwendet selbst gehostete Analysen ohne Speicherung von IPs und akzeptiert anonyme Zahlungsmethoden wie Bargeld und Bitcoin.
Die Richtlinie ist detailliert und spezifisch darüber, was erhoben wird, welche Rechtsgrundlagen verwendet werden und unter welchen Umständen Daten aufbewahrt oder offengelegt werden könnten.
Während Kerndienstleistungsdaten intern verarbeitet werden, werden Support- und Zahlungsdaten an US-amerikanische Auftragsverarbeiter wie Zendesk, Stripe und Chargebee weitergegeben, und es gibt interne Auftragsverarbeiter in Mazedonien und Taiwan.
Daten werden unter Verwendung von Standardvertragsklauseln in die USA, nach Singapur, Taiwan und Mazedonien übermittelt, aber der Richtlinie fehlen Details zu ergänzenden Maßnahmen, die die Schrems-II-Risiken für US-Übermittlungen adressieren.
Proton Scribe wird standardmäßig lokal ausgeführt und nutzt ausdrücklich keine Nutzerdaten für das Modell-Training, wobei eine klare Opt-in-Option für die serverseitige Verarbeitung bereitgestellt wird.
Nutzer können über die Kontoschnittstelle direkt auf personenbezogene Daten zugreifen, diese bearbeiten, löschen oder exportieren, und die Richtlinie erwähnt das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen.
Wichtigste Befunde
Bemerkenswerte Klauseln, Probleme oder positive Praktiken (kritische zuerst)
Bedingte IP-Protokollierung untergräbt No-Log-Behauptung
IP-Adressen werden standardmäßig nicht dauerhaft protokolliert, können aber vorübergehend zur Missbrauchsverhinderung oder dauerhaft gespeichert werden, wenn gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird, was eine bedeutende Ausnahme von der No-Logging-Behauptung darstellt.
Internationale Übermittlungen an US-Auftragsverarbeiter über Standardvertragsklauseln
Mehrere Drittanbieter-Auftragsverarbeiter operieren außerhalb der EU/des EWR, insbesondere in den Vereinigten Staaten und Taiwan, und stützen sich für Datenübermittlungen auf Standardvertragsklauseln, was ein Risiko nach Schrems II darstellt.
Vage Aufbewahrungsfristen für temporäre Daten
Die Richtlinie erlaubt die dauerhafte Aufbewahrung von IP-Adressen und gehashten Verifizierungsdaten, ohne eine maximale Aufbewahrungsfrist anzugeben, und verlässt sich auf vage Bestimmungen von 'berechtigten Interessen' und 'geltenden Schweizer Rechtsvorschriften'.
Starke Datenminimierung und Verschlüsselung als Standard
Proton stellt ausdrücklich fest, dass es nicht auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte zugreifen kann, und erhebt minimale personenbezogene Daten, wobei nicht einmal persönliche Informationen für die Kontoerstellung erforderlich sind.
KI-Funktion respektiert standardmäßig die Privatsphäre
Die KI-Funktion von Proton Scribe wird standardmäßig lokal ausgeführt und nutzt ausdrücklich keine Nutzerdaten für das Modell-Training, was eine starke datenschutzfreundliche Haltung ist.
Fazit für Nutzer
Proton ist einer der datenschutzfreundlicheren Dienste auf dem Markt, der die Daten, auf die es zugreifen kann, wirklich minimiert und es ablehnt, KI mit Ihren Inhalten zu trainieren. Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Nutzung des Kundensupports oder der Zahlungsfunktionen einige Daten US-amerikanischen Unternehmen zugänglich macht und Ihre IP-Adresse protokolliert werden kann, wenn Sie gegen deren Nutzungsbedingungen verstoßen.
Compliance-Posture
Proton entspricht gut den DSGVO-Prinzipien, insbesondere in Bezug auf Datenminimierung, Verschlüsselung als Standard und Nutzerrechte. Die Ernennung eines EU-Vertreters (Proton Europe sàrl in Luxemburg) und die ausdrückliche Erwähnung der DSGVO-Konformität untermauern diese Haltung. Die Hauptrisiken in Bezug auf die Compliance resultieren aus internationalen Datenübermittlungen an Drittanbieter-Auftragsverarbeiter in den USA und Taiwan, die sich auf Standardvertragsklauseln stützen, ohne detailliert auf ergänzende technische Maßnahmen nach dem Schrems-II-Urteil einzugehen.
EU-Übermittlungen
Datenübermittlungen in die USA (Zendesk, Stripe, Chargebee, PayPal) und nach Taiwan (ProtonLabs Taiwan) stützen sich auf Standardvertragsklauseln. Während die Richtlinie diese Garantien auflistet, schweigt sie sich über ergänzende technische Maßnahmen (wie starke Verschlüsselung bei der Übertragung/im Ruhezustand, die von Proton kontrolliert werden) aus, die oft erforderlich sind, um diese Übermittlungen nach dem Schrems-II-Urteil rechtlich zu machen. Übermittlungen nach Mazedonien (ProtonLabs DOOEL) werden nicht von einer EU-Angemessenheitsentscheidung abgedeckt und in der Richtlinie fehlen spezifizierte Übermittlungsmechanismen.
Erkannte Signale
Konkrete Datenpunkte und Praktiken im Text identifiziert
Textbelege
Direkte Zitate aus der Richtlinie, die diese Befunde stützen
We do not have the technical means to access the content of your encrypted emails, files, calendar events, passwords, or notes.
By default, we do not keep permanent IP logs in relation with your Account. However, IP logs may be kept temporarily to combat abuse and fraud, and your IP address may be retained permanently if you are engaged in activities that breach our Terms of Service
Proton Scribe does not use content data or any of your data to train its models.
We will only disclose the limited user data we possess if we are legally obligated to do so by a binding request coming from the competent Swiss authorities.
Fehlend oder unklar
- Keine spezifischen Datenaufbewahrungsfristen für temporäre IP-Protokolle oder gehashte Verifizierungsdaten
- Keine Erwähnung ergänzender technischer Maßnahmen für US-Datenübermittlungen nach Schrems II
- Keine Erwähnung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Keine spezifischen Details zum Format des Rechts auf Datenübertragbarkeit
- Keine Erwähnung von Übermittlungsmechanismen für nach Mazedonien gesendete Daten
Fragen zum Nachfragen
- Was sind die genauen maximalen Aufbewahrungsfristen für vorübergehend gespeicherte IP-Protokolle und gehashte Verifizierungsdaten (Telefonnummern, E-Mails), die für Anti-Spam verwendet werden?
- Welche ergänzenden technischen Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung, Pseudonymisierung) werden auf Daten angewendet, die unter Standardvertragsklauseln an US-amerikanische Auftragsverarbeiter wie Zendesk und Stripe übermittelt werden?
- Wie stellt Proton sicher, dass Drittanbieter-Auftragsverarbeiter wie Zendesk und Atlassian Support-Daten auf Wunsch löschen, wenn ein Nutzer sein Recht auf Löschung ausübt?
- Nach welchen spezifischen Kriterien wird festgestellt, dass ein Nutzer 'an Aktivitäten beteiligt ist, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen', was eine dauerhafte IP-Protokollierung auslöst, und gibt es einen Einspruchsprozess?
- Welcher Übermittlungsmechanismus wird für Daten verwendet, die an den Auftragsverarbeiter in Mazedonien gesendet werden, für den keine EU-Angemessenheitsentscheidung vorliegt?
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88/100
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87/100
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90/100
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